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LSG Hessen, 27.04.1988 - L 6 Kg 1291/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 5 S 3 BKGG, § 4 RuStAG, § 25 Abs 1 RuStAG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeld; Staatsangehörigkeit; DDR; BRD; Grenze; Ordre public; Aufgabe; Verlust; Kind; Tschechoslowakei; Ausbildung
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 07.06.1984 - S 5 Kg 5/83
- SG Wiesbaden, 07.06.1984 - S-5/Kg-5/83
- LSG Hessen, 27.04.1988 - L 6 Kg 1291/84
- BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83
Teso
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.1988 - L 6 Kg 1291/84
1) So wie dem Erwerb der Staatsangehörigkeit der DDR für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen des ordre public die Rechtswirkung des Erwerbs der (gesamt-)deutschen Staatsangehörigkeit zuzumessen ist (vgl. BVerfG Beschluß vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83), kann auch die Aufgabe der Staatsangehörigkeit der DDR zu einem Verlust der (gesamt-)deutschen Staatsangehörigkeit führen.Dies folgt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfG Beschluß vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83), aus dem Gebot der Wahrung der Einheit der deutschen Staatsangehörigkeit (Art. 116 Abs. 1, 16 Abs. 1 GG), das dazu führt, daß dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen des ordre public die Rechtswirkung des Erwerbs der (gesamt-)deutschen Staatsangehörigkeit zuzumessen ist.
- BSG, 22.01.1981 - 10/8b RKg 7/79
Wohnsitz - Aufenthalt im Bundesgebiet - Vertreibungsgebiet - DDR
Auszug aus LSG Hessen, 27.04.1988 - L 6 Kg 1291/84
Denn mit dem 1. Januar 1979 - bzw. mit Auslaufen der Übergangsfrist ab 1. Januar 1980 - werden Kinder, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, nach der gesetzlichen Neuregelung auch dann nicht mehr bei der Kindergeldgewährung berücksichtigt, wenn sie in der DDR oder einem sonstigen früheren Vertreibungsgebiet - also etwa der Tschechoslowakei - leben (BSG, Urteil vom 22. Januar 1981 - 10/8 b RKg 7/79 = SozR 5870 § 2 Nr. 21).